AGB

1.       Ärztliche Verordnung:

Für ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung. Ohne vorliegende gültige Heilmittelverordnung kann keine Behandlung auf Kosten der Krankenkassen durchgeführt werden.


2.       Behandlungskosten:

·         Privatpatienten:

Mit Privatpatienten wird zu Beginn der Therapie ein Behandlungsvertrag über die Höhe der Behandlungskosten abgeschlossen. Nach Beendigung einer Verordnung erhält der Patient eine Rechnung.  Diese ist innerhalb von 30 Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen.

Sollte es Differenzen mit ihrer Krankenkasse geben, sprechen Sie uns bitte an.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

·         Zuzahlung:

Laut SGB V § 32 wird für Heilmittelverordnungen eine Rezeptgebühr berechnet.

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben zu den Kosten der Heilmittel als Zuzahlung den ergebenen Betrag an die Praxis zu zahlen. Nach Beendigung einer Verordnung erhält der Patient eine Zuzahlungsrechnung.  Diese ist innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen.

Wenn Sie einen Befreiungsausweis beantragen möchten, informieren Sie sich bitte bei ihrer Krankenkasse.

(Im Laufe eines Jahres brauchen Sie nicht mehr Zuzahlungen zu leisten, als ihnen im Rahmen ihrer individuellen Belastungsgrenze zugemutet werden kann.

Alle Rechnungen über Zuzahlungen werden für das Erreichen ihrer Belastungsgrenze berücksichtigt. Sammeln Sie also alle Quittungen.)


3.       Behandlung:

Die Therapiezeit richtet sich nach den Angaben auf der Heilmittelverordnung.

Bei einer Kindertherapie kommt ein Elternteil in den letzten 5 Minuten der Therapie dazu um den aktuellen Therapiestand mit dem Therapeuten zu besprechen.

 
4.       Terminabsagen:

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, sagen Sie diesen bitte unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin ab.

Dieses ist telefonisch unter 0511-89 74 74 11, oder schriftlich per E-Mail unter:

info@therapiepunkt-seelze.de, und per WhatsApp 0160-92 11 46 92 möglich.

Andernfalls schreibt das BGB § 615 vor, eine Ausfallgebühr zu erheben.

Die Höhe der Ausfallgebühr richtet sich nach dem aktuellen Kassensatz und ist nach erhalt der Rechnung binnen 7 Tagen auszugleichen.

Wir sind stets bemüht den ausgefallenen Termin anderweitig zu füllen oder Ihnen einen zeitnahen Ersatztermin anzubieten. Sollte dies gelingen entsteht keine Ausfallgebühr.  
             

5.       Ablauf der Therapie:

Wir stehen Ihnen für die Dauer der Behandlung zur Verfügung, und sind Ihr Ansprechpartner in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.

Sie vereinbaren mit uns u.a. Behandlungstermine, Behandlungsziele, Maßnahmen und die Behandlungsfrequenz.

Die Leistung ihrer Behandlung setzt sich zusammen aus allen unmittelbar für Sie erbrachten Maßnahmen, z.B. Persönliche und Individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung, Dokumentation und das Verfassen von Therapieberichten für den überweisenden Arzt.

Bei Ausfall des Therapeuten sind wir stets um eine Vertretung bemüht, um ihnen den bestmöglichen Therapieerfolg zu ermöglichen.

Bei einer Kindertherapie besteht die Aufsichtspflicht des Therapeuten nur während der Therapiezeit.

Daher seien Sie bitte immer pünktlich zum Ende der Therapie zurück, um ihr Kind wieder in Empfang nehmen zu können.


6.       Dokumentation:

Jeder Therapeut ist gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht in Eigentum der Praxis Therapiepunkt Seelze.

Auf ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen. Nach Beendigung der Therapie verbleibt die Dokumentation in der Praxis und wird nach den gesetzlichen Vorgaben 10 Jahre archiviert.


7.       Wann endet die Behandlung?

Die Behandlung endet, wenn die Therapieziele erreicht sind oder die Störung behoben ist.

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlungen. Sollte eine Fortsetzung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue Verordnung außerhalb des Regelfalls. In diesem Fall werden Sie von ihrem Therapeuten zu dem weiteren Procedere beraten.

Die Behandlung endet üblicherweise im beidseitigen Einvernehmen zwischen Patient und Therapeut. Sollte die Behandlung nicht zum gewünschten bzw. vereinbarten Erfolg führen, oder eine andere medizinisch-therapeutische Behandlungsmaßnahme notwendig sein, kann die Behandlung vorzeitig abgebrochen werden.

 

Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung:

Ihr Therapeut ist ein Begleiter auf ihrem ganz persönlichen Weg und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe aber unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten z.B. Übungen zu Hause zu wiederholen oder die Zusammenarbeit mit weiteren behandelnden Therapeuten zu erlauben.

Bei einer Kindertherapie ist die Hilfe der Eltern besonders wichtig. Kinder sind meist nicht in der Lage Übungen selbstständig und gewissenhaft zu Hause zu wiederholen. Führen Sie die Übungen gemeinsam mit ihrem Kind durch und unterstützen Sie dadurch den Erfolg der logopädischen Therapie.


Grundsätzliche Informationen:

-          Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen.

-          Das Störungsbild bestimmt den Umfang und Dauer der Behandlung.

-          Selbstverständlich unterliegt die Praxis Therapiepunkt Seelze der Schweigepflicht. Ohne Zustimmung werden keine Informationen an Dritte weitergegeben.


IGEL Leistungen:

IGEL Leistungen gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesem Grund ist es nicht möglich die Kosten durch die Krankenkassen erstattet zu bekommen. 

IGEL Leistungen sind Zusatzleistungen. Diese können Sie bei uns in der Praxis buchen. Gerne informieren wir Sie ausführlich über unser Angebot.