Wenn Sie Hilfe benötigen, haben wir Ihnen im Folgenden die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet. Bei weiteren offenen Fragen zögern Sie nicht, uns anzurufen!

Von ihrem Hausarzt oder einem Facharzt (z.B. HNO-Arzt, Pädaudiologe, Orthopäde, Kinderarzt, Neurologen).

Sie haben bereits eine Heilmittelverordnung? Dann sollte diese innerhalb von 14 Tagen nach der Ausstellung begonnen werden, da sie sonst ihre Gültigkeit verliert.

Wir versuchen stets zeitnah einen Termin für Sie zu finden. Auch wenn dieser zunächst nicht Ihrem Wunschtermin entsprechen sollte, möchten wir Ihnen nahelegen, erst einmal zu beginnen und sobald sich ein besserer Termin ergibt, dann zu wechseln.

Eine Therapiestunde kann je nach Anordnung des Arztes zwischen 30 und 60 min. dauern. Die Dauer der gesamten Behandlung ist jedoch von vielen Faktoren abhängig und bedarf immer einer individuellen Betrachtung.
Schweregrad, kognitive Fähigkeiten, Umfeldfaktoren und vieles Weitere können den Behandlungsprozess beeinflussen.

Auf ihrer Heilmittelverordnung ist ein „Hausbesuch“ angekreuzt? Prima, dann kommen wir selbstverständlich auch zu Ihnen nach Hause. Sprechen Sie mit ihrem Arzt, ob er Ihnen aufgrund bestimmter Umstände (Gehbeeinträchtigung, Halbseitenlähmung, Zeitmangel, o.Ä.) einen Hausbesuch genehmigt. Manchmal hilft es, diesbezüglich auch direkt mit ihrer Krankenkasse zu telefonieren.

Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, übernimmt ihre Krankenkasse die Kosten vollständig.
Sind sie über 18 Jahre und nicht von der Zuzahlung befreit, dann sind es pro Heilmittelverordnung 10 € plus 10% der Gesamtkosten pro Verordnung. Diese unterscheiden sich je nach Krankenkasse und Umfang der Verordnung.

Wie Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, beantwortet Ihnen gerne Ihre Krankenkasse.

Wenn dies der Wunsch von Ihnen oder dem Patienten ist, dann dürfen Sie immer gerne an der Therapie teilnehmen. Manchmal empfiehlt es sich sogar dabei zu sein, um ggf. zu Hause besser agieren zu können (besonders bei Patienten mit einer Schluckstörung).

Dieser wird auf Wunsch des Patienten/Angehörigen innerhalb der Therapiestunde hinzugezogen, wenn eine tiergestützte Therapie empfehlenswert ist. Das Tier nimmt den Patienten ohne Vorurteile an, und kann psychisch helfen. So fühlen sich beispielsweise stotternde Patienten bei den ersten Sprechversuchen mit fremden Personen sicherer, oder ein an demenzerkrankter Mensch findet wieder den Weg zu ein paar Worten.  Ob Wurfübungen innerhalb der Stimmtherapie oder die Wortfeldarbeit in der Kindertherapie, der Hund lenkt Groß und Klein von ihrem Störungsbewusstsein ab und lässt neuen Mut fassen.

Individuelle Gesundheitsleistungen – kurz IGeL, sind Leistungen, die die Krankenkassen nur anteilig oder gar nicht übernehmen. Die Kosten für diese Leistungen müssen dann von Ihnen selbst getragen werden.